Fördermittel

Über die ökumenische Arbeitsstelle Weitblick können diverse Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

Dazu zählen vor allem Mittel des kirchlichen Entwicklungsdienstes der Nordkirche (KED).
Zu weiteren Fördermitteln können Beratungstermine mit Katharina Bloemberg vereinbart werden.

KED-Mittel für Partnerschaftsprojekte und KED-Sachmittel werden über unsere Arbeitsstelle beantragt und abgerechnet.
Reiseförderung müssen direkt über den KED beantragt werden.

KED-Partnerschaftsmittel:

Diese Mittel dienen der Förderung eines Projektes im Ausland oder in Zusammenarbeit mit einem ausländischen Partner. Dazu hat der KED konkrete Kriterien formuliert:

Kriterien KED-Partnerschaftsprojekte

Wichtig zu beachten ist, dass die Projekte max. in Höhe der Eigenmittel des Projektes gefördert werden. Beispiel: 1.000 € Eigenmittel (Spenden, Kollekten, Förderung einer anderen Stiftung oder Einrichtung) bedeuten eine maximale Förderung von 1.000 € durch die KED-Partnerschaftsmittel.

Antrag KED Partnerschaftsmittel

KED-Sachmittel:

Diese Mittel dienen der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im ökumenischen und entwicklungspolitischen Bereich. Es können beispielsweise Kosten für Material der Partnerschaftsgruppe der Gemeinde erstattet oder ein Zuschuss zu einem gemeinsamen Weihnachtsessen beantragt werden. Die Förderhöhe beträgt max. 600 €.

Antrag KED-Sachmittel 

 

Anträge müssen bis zum 21. Juli 2025 bei uns eingegangen sein.
(Sitzung des GfA Ökumene 09.09.2025; Bestätigung durch den KED KW 45; vorrausichtliche Auszahlung der Mittel November 2025)

Diese Anträge bitte adressieren an:

Arbeitsstelle Weitblick
z.Hd. Katharina Bloemberg
Max-Zelck-Straße 1
22459 Hamburg

 

Für Anträge ab 1.000 € und für Projekte, deren Förderungswürdigkeit nicht eingeschätzt werden kann, bietet die Arbeitsstelle Weitblick individuelle Beratungen an.
Auch für besonders innovative Projekte, welche auf den ersten Blick nicht den Förderrichtlinien entsprechen, beraten wir Sie gerne!

Dazu können mit Katharina Bloemberg direkt Beratungstermine vereinbart werden. 

 

Übrigens:
Die im Vorjahr bewilligten KED-Mittel müssen vor einer neuen Vergabe abgerechnet sein!