Die Ökumenische Arbeit im EV.-Luth. Kirchenkreis Hamburg orientiert sich an einem Konzept, welches alle fünf Jahr überprüft und fortgeschrieben wird.
Das Konzept kann hier geöffnet werden!
Zwei Gremien begleiten die Ökumenische Arbeit im Kirchenkreis:
Der Geschäftsführende Ausschuss (GfA) Ökumene
Der Geschäftsführende Ausschuss vertritt die ökumenischen Interessen des Kirchenkreises nach innen und außen.
Dem Geschäftsführenden Ausschuss gehören an:
- 5 ehrenamtliche Sprecher*innen, welche die Themenschwerpunkte repräsentieren (Ökumenekonferenz – mit Stimmrecht)
- 2 hauptamtliche Sprecher*innen (Ökumenekonferenz – mit Stimmrecht)
- 2 Mitglieder der Kirchenkreissynode: 1 Ehrenamt, 1 Hauptamt (mit Stimmrecht)
- Bereichsleitung des Bereichs Bildung (mit Stimmrecht)
- die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen (mit beratender Stimme)
- der/die zuständige Propst/Pröpstin (mit Stimmrecht)
Die Aufgaben des Geschäftsführenden Ausschusses sind u.a.:
- Begleitung der inhaltlichen Arbeit (Themenschwerpunkte),
- bei Personalentscheidungen wird der GfA gehört,
- der GfA beschließt über die KED- (Sach-)Mittel.
Vorsitzender des GFA Ökumene
Gerhard Thimm
Kontakt: thimmgfa@gmail.com
Die Ökumenekonferenz
Die Ökumenekonferenz vertritt alle in der Ökumene Engagierten und dient der Vernetzung und dem Austausch.
Jede Gemeinde des Kirchenkreises und die Kirchenkreispartnerschaften können je zwei Vertreter*innen in die Ökumenekonferenz entsenden.
Die Ökumenekonferenz ist ein Wahlkörper des GfA und der Wahlkörper des Kirchenkreises für die Generalversammlung des ZMÖ.
Die Ökumenekonferenz wählt vier Sprecher*innen (und Stellvertreter*innen) für den GfA, die die Vielfalt der ökumenischen Themen repräsentieren.
Mindestens einmal jährlich wird eine Ökumenekonferenz einberufen, die jeweils zu einem Thema arbeitet und die gesamten ökumenischen Aktivitäten des Kirchenkreises im Blick hat.