Einsendeschluss KED-Mittel

Einsendeschluss KED

Über die ökumenische Arbeitsstelle Weitblick können diverse Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

Dazu zählen vor allem Mittel des kirchlichen Entwicklungsdienstes der Nordkirche (KED).

 

KED-Mittel für Partnerschaftsprojekte und KED-Sachmittel werden über unsere Arbeitsstelle beantragt und abgerechnet.

 

Anträge auf KED-Mittel für Partnerschaftsprojekte müssen bis zum 01. Juli 2024 bei uns eingegangen sein.

Anträge auf KED Sachmittel können auch außerhalb der Frist, zu jeder Sitzung des Geschäftsführenden Ausschusses Ökumene (GfA Ökumene) gestellt werden.

Diese Anträge bitte adressieren an:

Arbeitsstelle Weitblick
z.Hd. Katharina Bloemberg
Max-Zelck-Straße 1
22459 Hamburg

 

Für Anträge ab 1.000 € und für Projekte, deren Förderungswürdigkeit nicht eingeschätzt werden kann, bietet die Arbeitsstelle Weitblick individuelle Beratungen an.
Dazu können mit Katharina Bloemberg auch direkt Beratungstermine vereinbart werden. 

 

Übrigens:
Die im Vorjahr bewilligten KED-Mittel müssen vor einer neuen Vergabe abgerechnet sein!